Versicherungsschutz im Distanzunterricht

Fach Sport:

Aktuelle Informationen aus dem Ministerium für Schule und Bildung zum „Gesetzlichen Versicherungsschutz über die Unfallkasse NRW“ zur Kenntnis :

„Das Ministerium für Schule und Bildung und die Unfallkasse NRW befürworten ausdrücklich die Durchführung des Sportunterrichts und die Initiierung von Bewegungsaufgaben beim Unterricht auf Distanz.

Hinsichtlich des gesetzlichen Unfallschutzes beim Sportunterricht auf Distanz ergeben sich verschiedene rechtliche Anforderungen, die sich insbesondere vor dem Hintergrund der besonderen Stellung als „körperbezogenes Fach“ im Fächerkanon artikulieren

Diese bedürfen einer Interpretation hinsichtlich des Versicherungsschutzes bestimmter Lehr-Lern-Szenarien im Distanzunterricht des Faches Sport.“

Für den von der Lehrkraft angeleiteten Sportunterricht auf Distanz und für Eltern bedeutet dies:

  • Asynchroner Sportunterricht auf Distanz (Sportaufgaben in Eigenverantwortung/ Hausaufgaben ohne direkte Einwirkungsmöglichkeiten der Lehrkraft, z.B. Teilnahme an Vorschlägen auf der Homepage, den Padlets oder Spaziergänge, Läufe im Freien)      
  • Da bei einer asynchronen Kommunikation kein Versicherungsschutz über die Unfallkasse NRW besteht (wie sonst bei Hausaufgaben auch nicht), sind gestellte Sportaufgaben mit Hausaufgaben gleichzusetzen und als solche zu verstehen.

„Hausaufgaben: Hausaufgaben können im Fach Sport im Rahmen des Distanzunterrichts erteilt werden. Auch praktische Bewegungsaufgaben können Gegenstand der Hausaufgaben im Fach Sport sein. Ein Versicherungsschutz ist dabei jedoch nicht über die Unfallkasse NRW gegeben, da Hausaufgaben seit jeher dem privaten Verantwortungsbereich der Kinder und Jugendlichen zuzurechnen sind. Im Schadensfall greift bei der Ausübung der Hausaufgaben die eigenwirtschaftlich abgeschlossene Krankenversicherung. Hinsichtlich der Erteilung von Hausaufgaben vgl. auch BASS 12-63 Nr. 3, Abs.4., bei sportpraktischen Hausaufgaben im Distanzunterricht sind insbesondere auch die Prinzipien der Angemessenheit, der Gefahrenabwehr sowie des Datenschutzes zu berücksichtigen.“

  • Für den synchronen Sportunterricht auf Distanz (über eine Videoplattform):
  • Damit die Lehrkraft die Lernenden so gut wie möglich im Blick hat und auf mögliche Problemlagen jederzeit angemessen reagieren kann, ist es wichtig, dass die Schüler*innen die Kameras möglichst angeschaltet lassen. Ist dies nicht möglich, bitten wir um eine kurze schriftliche Mitteilung.
  • Da nicht alle Schüler*innen gleichzeitig von der Lehrkraft gesehen werden können, sind die Schüler*innen verpflichtet, sich bei Problemen unmittelbar eigenständig bei der Lehrkraft zu melden.
  • Bitte stellen Sie als Eltern sicher, dass der Raum, der zum Sportunterricht genutzt wird, keine Sicherheitsrisiken (Glastüren, spitze Ecken und Kanten, Stolpersteine, etc.) birgt und besprechen Sie mit Ihrem Kind die Notwendigkeit, die Anweisungen der Lehrkraft genau zu befolgen und aufmerksam am Sportunterricht teilzunehmen.

Am besten ist es, wenn während des synchronen Sportunterrichts auf Distanz (zusätzlich zur Lehrkraft am Bildschirm) jemand in der Nähe des Kindes ist, falls Probleme auftauchen.

Und es bleibt festzuhalten: Versichert ist das Kind auf jeden Fall, entweder über die Unfallkasse NRW oder über die Krankenversicherung.

Weitere Informationen: www.unfallkasse-nrw.de oder

https://www.unfallkasse-nrw.de/service/nachrichten/schulsport-unter-corona-bedingungen-1639.html

04. Feb. 2021

Die Schulleitung