Bergheim, 11.04.2021
Sehr geehrte Eltern unserer Rochusschüler*innen,
das Schulministerium NRW hat festgelegt, dass in den Schulen zweimal wöchentlich auf Corona getestet werden muss. Die Tests werden von der Schule gestellt und vor Unterrichtsbeginn durchgeführt. Wir haben den Test „Clinitest“ von Siemens geliefert bekommen. Im Netz können Sie sich darüber informieren. https://www.youtube.com/watch?v=Lr6PFWSlxzg
Die neue Fassung der Corona-Betreuungsverordnung (CoronaBetrVO) verlangt die o.g. Testpflicht nun auch für die Kinder, die die Notbetreuung besuchen. Dazu einige Informationen:
Nach Schulung und Testung des Personals am Montag werden die Kinder der Notbetreuung den Selbsttest unter Anleitung des Betreuungspersonals das erste Mal am Dienstag durchführen. Der nächste Test folgt dann am Donnerstag. Wir werden die Kinder auf das Testen vorbereiten, ein Erklärvideo zeigen etc. Auch Sie können uns helfen, indem Sie mit Ihrem Kind über den bevorstehenden Selbsttest sprechen.
Vor und nach der Testung werden die Hände gewaschen. Nur zur Stäbchenprobe werden die Kinder kurz die Masken abnehmen. Der Mindestabstand wirdeingehalten, die Räume gelüftet, so wie es die AHA-L-Regeln weiterhin verlangen.
Alternativ kann Ihr Kind auch das negative Ergebnis eines PCR-Tests oder eines Antigenen Schnelltests vorlegen, das nicht älter als 48 Stunden ist. Wenn Sie nicht wünschen, dass sich Ihr Kind in der Schule testet, benötigen wir diesen Nachweis. Sonst darf Ihr Kind die Notbetreuung ab Dienstag nicht besuchen.
Schnell– und Selbsttests haben gegenüber den PCR-Tests eine höhere Fehlerrate. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kind im Vorfeld darüber, dass ein positives Testergebnis eines Schnelltests nicht automatisch bedeutet, dass das getestete Kind an Covid 19 erkrankt ist.
Daher soll nach jedem positiven Schnell- und Selbsttest immer ein PCR-Test zur Bestätigung durchgeführt werden.
Sollte bei Ihrem Kind ein positives Testergebnis auftreten, werden wir Sie umgehend telefonisch informieren und Sie bitten, Ihr Kind abzuholen, um einen PCR-Test durchführen zu lassen. Ist dieses Ergebnis negativ, kann Ihr Kind (Stand heute) mit Vorlage des negativen Testergebnisses wieder die Schule besuchen.
Nach Ablesung der Ergebnisse werden die Tests in gesonderten Müllbeuteln entsorgt und die Tische desinfiziert.
Wie wir in den Folgewochen verfahren werden, teilen wir Ihnen in einem weiteren Brief im Laufe der Woche mit, wenn Einzelheiten geklärt und organisiert sind.
Wir bitten um Verständnis für die so kurzfristige Nachricht am Wochenende an Sie, aber wir haben diese Informationen zur Notbetreuung auch erst gestern erhalten.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite www.schulministerium.nrw.de und wir stehen Ihnen für Rückfragen auch gern zur Verfügung.
Mit herzlichen Grüßen
Astrid Kleine, Ariane Wilke
Schulleitung Rochusschule