Update – Lernen auf Distanz

Elternbrief!

14.12.2020

Liebe Eltern,

der 07. Und 08. Januar 2021 wurden von der Landesregierung zu unterrichtsfreien Tagen erklärt.

An diesen beiden Tagen besteht die Möglichkeit einer Notbetreuung, woran alle Kinder der Schule teilnehmen können. Sie muss bitte zwecks zuverlässiger Planung zeitnah und bis spätestens Mittwoch, 16.12.2020 mit dem beiliegenden Formular in der Schule beantragt werden.

Die sehr strengen Hygienevorschriften wurden auch für diese beiden Tage seitens des Ministeriums vorgegeben und müssen zwingend eingehalten werden.

Folgende Regeln gelten daher neben den bisherigen Hygieneregelungen der Schule in der Notbetreuung am 07. und 08. Januar zusätzlich:

  • Maskenpflicht für alle und jederzeit!
  • Der Mindestabstand von 1,5 m muss auch unter den Kindern konsequent eingehalten werden (z.B. auch beim Spielen) – daher dürfen max. 10 Kinder pro Raum betreut werden – das Raumangebot und die Anzahl der Betreuungsplätze sind also begrenzt.
  • Alle Kinder bringen ihr eigenes Frühstück / Essen mit.
  • Kinder, die nicht in VHT / OGS angemeldet sind, dürfen im Rahmen ihres regulär geltenden Stundenplans am jeweiligen Tag betreut werden.
  • Kinder, die im VHT angemeldet sind, dürfen bis max. 13.15 Uhr bleiben.
  • Kinder, die in der OGS angemeldet sind, dürfen bis max. 16.00 Uhr bleiben.

Aufgrund der begrenzten Raumkapazitäten an der Schule bitten wir Sie darum gut zu prüfen, ob die Notbetreuung tatsächlich benötigt wird. Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme!

Bitte reichen Sie Ihr Antragsformular bis spätestens Mittwoch, 16.12.2020 in der Schule ein (Klassenlehrerin, Sekretariat, OGS).

Mit freundlichen Grüßen

Astrid Kleine

Schulleiterin

Antrag auf Betreuung eines Kindes

während des Ruhens des Unterrichts

Gültig für den 07. und 08. Januar 2021

Das Notbetreuungsangebot gilt für alle Kinder der Rochusschule im Rahmen des für das Kind im Normalbetrieb geltenden Betreuungsumfangs. Nur Kinder mit einem gültigen Betreuungsvertrag für VHT- und OGS-Angebote gemäß BASS 12-63 Nr. 2 haben einen Anspruch auf eine Betreuung über die Unterrichtszeit hinaus. Eine Erklärung des Arbeitgebers wird nicht benötigt.

Der Antrag gilt für folgendes Kind:

Name, Vorname: ___________________________________     Klasse: _____

Bitte Zutreffendes ankreuzen:

  • Mein Kind ist nicht in der VHT oder in der OGS angemeldet.
  • Mein Kind ist in der VHT 8.00-13.15 Uhr angemeldet.
  • Mein Kind ist in der OGS angemeldet

Mein Kind benötigt wie folgt Betreuung:

Bitte ankreuzen und eintragen J

o Donnerstag, 07.01.2021 von _____ Uhr bis _____ Uhr

o Freitag, 08.01.2021 von _____ Uhr bis _____Uhr

Erklärung

Folgende Regelungen für die beiden Notbetreuungstage akzeptiere/n ich/wir:

  • Ganztägige Maskenpflicht für alle
  • Ständige Einhaltung der Abstandsregelung von 1,5 m – auch beim Spielen etc.
  • Kein Unterrichtsangebot im Rahmen der Betreuung
  • Die Betreuung kann gemäß schulinternen Planungen von Lehrkräften und Mitarbeitern der Ganztags- und Betreuungsangebote gemeinsam gestaltet werden.
Abgabefrist: 16.12.2020  

Datum ________________________            _____________________________                                                                                      Unterschrift/en

Antrag auf Betreuung eines Kindes zum Download