Einfach nur Läuse – was nun?

Sobald ein Kind von Kopfläusen befallen ist, sind die Eltern verpflichtet, dies der Schule zu melden. Das Kind darf die Schule nicht besuchen (Infektionsschutzgesetz), bis es sorgfältig behandelt wurde. Jede Apotheke kann hierzu genau informieren.

Wegen des hohen Ansteckungsrisikos informiert die Schule in der betroffenen Klasse (Eintrag Rocholino: „Läuse“), per Aushang an unseren Eingängen und meldet ggfs. ans Gesundheitsamt.

Es ist keine Schande, Läuse zu haben. Der Befall kann gut behandelt werden.

Es ist aber sehr unsozial, sie nicht zu melden. Lassen Sie uns also auch bei diesem Thema gut und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Ist Ihr Kind mit einem entsprechenden Mittel behandelt, darf es am nächsten Tag mit der Vorlage der folgenden Bescheinigung die Schule wieder besuchen.

Bescheinigung für die Wiederzulassung nach Kopflausbefall zum Download