Bergheim, 19.09.2021
Liebe Eltern,
die aktualisierte Corona-Betreuungsverordnung, gültig ab morgen, 20.09.2021, sieht für Kinder, die nicht an der Pooltestung in der Schule teilnehmen (Lollitest), folgende Änderung vor:
- Handelt es sich bei dem Alternativtest um einen PCR-Test-Nachweis, so bleibt es bei zwei Nachweisen pro Woche.
- Wird die Testung mit einem Bürgertest (kein PCR-Test) nachgewiesen, so müssen ab sofort drei Testnachweise pro Woche (Mo / Mi / Fr) vorgelegt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Kleine
Schulleitung Rochusschule